Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstzahlung
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(Selbstwirt)
Selbstzahler
Selbstzahlung
, f.
eigene Entrichtung eines geschuldeten Geldbetrags
- wan der glaubiger neben des bürgen auch eingesezte pfand hat und der bürg solche mit selbstzahlung an sich ledigte, so ist er dieselbe dem schuldner gegen erstattung der ablösungssumma wieder ervolgen zu lassen schuldig1654 NÖLO. II 20 § 22
- als ... der friden erfolgt und ein jeder ... stand seine beybehaltene mannschafft selbsten nacher haus genommen, hat man auch denenselben die selbst-zahl- und montirung ihrer leut ohne weitere verrechnung gegen den loͤbl. crays uͤberlassen1707 Moser,StaatsR. 30 S. 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)