Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstzuständigkeit
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selbstwillig
(Selbstwirt)
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Selbstzahlung
Selbstzuständigkeit
, f.
persönliches Geständnis (einer Straftat)
bdv.:
Selbstbekenntnis
vgl.
selbstwillig (I)
- wenn schon die begangene unthaten gnungsam erwiesen, daß dennoch der gefangenen selbstzustaͤndigkeit nicht kann erhalten werden, und derowegen die richter in zweifel stehen, ob sie ... die zustaͤndigkeit durch scharfe frage erzwingen sollen1594 JCulm. 217Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
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