Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbverpfänden
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selbstwillig
(Selbstwirt)
Selbstzahler
Selbstzahlung
Selbstzuständigkeit
Selbsühne
Selbsverwahrlosung
Selbtrift
Selbude
Selbverpfänden
, n.
wie Selbstpfändung (I)
- [w]ann ain bürger ... unbewegende güter durch sein selpt-verpfenden, aufbieten, verfailsen und ausschreien an sich bracht1521 WindsheimRef. 76
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selbviert
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selbwaltig
Selbwaltige