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Selbwalt

, m., f.
I Eigenmächtigkeit, Unbotmäßigkeit; Gesetz und Ordnung verletzende Handlung; gewalttätige Selbsthilfe (I), eigenmächtige Gewalttat, Frevel
II Geldstrafe für einen Selbwalt (I) 
freie, voll rechtsfähige Person

selbwaltig

, adj., adv., (selbwältig), adj., adv.
I ungebührlich, unbotmäßig, gegen Recht und Ordnung verstoßend, eigenmächtig, gewalttätig
II eigenverantwortlich, selbstständig 

Selbwaltige

, m., (Selbwältige), m.
wie Selbherr (V) 

selbwaltiglich

, adv., selbwältiglich, adv.
auf eigenmächtige, unbotmäßige Weise, in bewusster Missachtung des Rechts; gewaltsam, rücksichtslos, schonungslos
wie Selbstrichter