Selchung, f.

Weiterverarbeitung von Fleisch durch Trocknen, Pökeln oder Räuchern
  • das zum selchen bestimmte vieh muß vor der schlachtung, dann vor der selchung der besichtigung unterworfen werden, widrigenfalls ist die strafe [die schandbuͤhne]
    1770 SammlKKGes. VI 211