Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seldnersohn

Seldnersohn

, m.

Sohn eines Seldners (I) 
  • es sollen auch alle bauern- und söldners-söhne und dienstknecht, so in das gericht gelobt haben, diese gericht bei ihrem eid besuchen
    1650 Zehnter,Messelh. 337
unter Ausschluss der Schreibform(en):