Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sellergebühr

Sellergebühr

, f.

Entlohnung für einen Salzseller 
  • daß ein jeder saltzseller acht groschen seller-gebuͤhr vor oder auf eine tonne haben soll
    1694 CCMarch. IV 2 Sp. 42
  • haben seine koͤnigliche majestaͤt ... salz-sellereyen anlegen lassen, woraus die eingesessenen ihren salz-bedarf ... fuͤr einen mit ruͤcksicht auf den magazin-preis, die transport-kosten ... und die seller-gebuͤhren bestimmten, festen und billigen preis [erhalten koͤnnen]
    1803 NCCPruss. XI 1919