Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Semester

Semester

, n.

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Studienhalbjahr
  • halbjährige kollegia in das folgende semester hinein auszudehnen, ist nicht sitte
    1798 Schulz,FremdWB. IV 115
  • wird keinem alumnus gestattet, ... das subdiakonat und diakonat vor dem fuͤnften semester des theologischen kurses, und die priesterweihe vor dem sechsten semester zu nehmen
    1805 RepStaatsVerwBaiern III 168