Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seminarist
Seminarist
, m.
Schüler, Absolvent eines Seminars (I)
- die aufsicht über dieses seminarium [philologicum] ist dem professori eloquentiae ... aufgetragen, welcher auf der ... von der königl. geheimten rath-stube erwehlten seminaristen leben ... ein sorgfältiges auge hat1737 Lüneburg/SchulO.(Vormbaum) III 427Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil die seminaristen wirklich zum predigtamt angestellet werden, ... so muͤssen sie ordinirt, und folglich das dienst-examen erstanden haben1769 SammlBadDurlach I 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die seminaristen des schulmeisters-seminariums in Cassel [haben] ... wenn sie zu einer cantors-stelle im nieder-fuͤrstenthum ... praͤsentirt werden, ... vor anderen den vorzug1785 Ledderhose,HessKR. 348Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
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