Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seminarist

Seminarist

, m.

Schüler, Absolvent eines Seminars (I) 
  • die aufsicht über dieses seminarium [philologicum] ist dem professori eloquentiae ... aufgetragen, welcher auf der ... von der königl. geheimten rath-stube erwehlten seminaristen leben ... ein sorgfältiges auge hat
    1737 Lüneburg/SchulO.(Vormbaum) III 427
  • weil die seminaristen wirklich zum predigtamt angestellet werden, ... so muͤssen sie ordinirt, und folglich das dienst-examen erstanden haben
    1769 SammlBadDurlach I 15
  • die seminaristen des schulmeisters-seminariums in Cassel [haben] ... wenn sie zu einer cantors-stelle im nieder-fuͤrstenthum ... praͤsentirt werden, ... vor anderen den vorzug
    1785 Ledderhose,HessKR. 348
unter Ausschluss der Schreibform(en):