Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Semmelgebächte

Semmelgebächte

, n., Semmelbächte, n.

Gebäck aus Semmel (I) 
  • darmit sie [becken] ein aufrichtiges sembel- und küpfelbächt ... in ihren häußern und brodtbänken haben
    1403 (Hs. Ende 17. Jh.) NÖsterr./ÖW. VIII 764
  • daß sie [land-becken] hinfuͤhro ... das liebe brod sowohl in den semmel- als pol- und rocken-gebaͤcht ... in solchem gewicht, als selbes in unserer ... herrschafft naͤchstgelegener lands-fuͤrstlichen stadt ... verbachen wird, ... gewiß gleichfalls bachen
    1695 CAustr. I 160