Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Semmelzeichen

Semmelzeichen

, n.

amtl. Qualitätszeichen für Semmel (I) 
  • daß ... mehl-beschauer hoͤchst straffmaͤssig ... auff ein unrechtes mehl, so ... die rechte guͤte und weiße nicht hat, ... ein semmel-zeichen haben geben muͤssen
    1691 Beyer,Mühlenbauk. II 63