Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendbaum

Sendbaum

, m.

ein Baum als Abgabe
  • esz haben auch die menne, so ihne die holtzung gehören, des jahres einen baum, den sendtbaum geheiszen, dargehauwen, der ihnen auch abgebracht
    1563 Verden/GrW. IV 699