Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendsimmer

Sendsimmer

, n.

ein Hohlmaß für das Sendkorn 
vgl. Simmer (I)
  • das ... ein jeder nachpaur ... sall ... bezalt haben vor dem wiesthumb als nemlich, da der ehe statt noch ganz ist, ein siendsömmeren korns, thut drei sester; da aber die ehe nit ganz ist, halb sovill
    1600 Mosel/Koeniger,SendQ. 234
unter Ausschluss der Schreibform(en):