Sendweistum, n.
Sendweistum, n.
Sammlung, Aufzeichnung des von Sendschöffen gewiesenen Rechts, ua. hinsichtlich des Sendrechts (I)
bdv.:
Senderweistum,
Sendschöffenweistum
-
daß hinführo dem herrn pastorn selbiger daller jährlichs geben undt inß kirchengeldt ... überliebert werden solle, unangesehen glr. sendtweisthumb nichts davon meldet1664 LuxembW.(Majerus) I 35