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Seneschall

, m., Seneschalk, m.
zunächst hochgestellter Amtsträger am fränkischen Königshof, dem die Hofverwaltung, insb. das Versorgungs- und Gesindewesen untersteht; bei den Karolingern: höchster Hofbeamter und Leiter des königlichen Hauswesens; später allgemeiner: Verwaltungsvorsteher oder ein anderer hochgestellter Beamter an einem Adelshof; in Frankreich auch: oberster Richter einer Gerichtsprovinz
Posten, Stellung, Sitz, Behörde eines Seneschalls 
wie Seneschallamt