zunächst hochgestellter Amtsträger am fränkischen Königshof, dem die Hofverwaltung, insb. das Versorgungs- und Gesindewesen untersteht; bei den Karolingern: höchster Hofbeamter und Leiter des königlichen Hauswesens; später allgemeiner: Verwaltungsvorsteher oder ein anderer hochgestellter Beamter an einem Adelshof; in Frankreich auch: oberster Richter einer Gerichtsprovinz
Posten, Stellung, Sitz, Behörde eines
Seneschalls
wie
Seneschallamt