Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senioratamt

Senioratamt

, n.

Verwaltungseinheit, Bezirk mit Landgütern, die zu einem Seniorat (II) gehören
  • uͤber der art und weise aber der erbl. ueberlassung und participation an den uͤbrigen seniorat aͤmtern [ist] eine lange zeit ohne erwuͤnschten success tractiret und gearbeitet worden
    1669 Schulze,Hausg. I 48
  • seniorat-amt: ... guͤter, [die] dem herrn seniori des hauses Sachsen ... als ein genuß des zu fuͤhrenden directorii vorbehalten sind
    1743 Zedler 37 Sp. 64
  • in ansehung des fürstl. sächs. seniorat-amts Oldisleben behält es dabei sein unabänderliches bewenden, daß solches mit den sämmtlichen dazu gehörigen einkünften jedesmal der senior von den gesammten herzogl. hauß s. weimarischer und s. gothaisch ernestinischer linie auf lebenslang zur benutzung erhält
    1802 Schulze,Hausg. III 252