Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senioratlehen

Senioratlehen

, n.

zu einem Seniorat (I) gehöriges Lehnsgut (I) 
  • eröffnete lehen [sollen] ... distrahiret, ... von dato aber keiner seniorat-lehen ... perdoniret [werden]
    1661 Schulze,Hausg. I 58
  • [gebruͤdere von K. haben] die gesamte hand und mitbelehnschafft an ihres vettern H. ... anhaltischen seniorat-lehn und ritterguthe zu A. ... gemuthet
    1698 Klingner IV 39
  • der lehenseid [ist] auch von dem lehenstraͤger so wohl als lehensempfaͤnger ... entweder vermoͤge des seniorat-lehens oder lehentraͤgerschafft, an sich oder dessen procuratoren vollmacht abzulegen
    1736 Ludewig,Anzeigen II 460