Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sensenschmiedmeister

Sensenschmiedmeister

, m.

Meister in der Zunft der Sensenschmiede 
  • vnd soll in gemain ain jedlicher redtlicher sengsschmitmaister allain aines ainigen zaichen sich gebrauchen
    1604 Fischer,Sensen 204
  • den sengsenschmidmeistern in dem erzherzogthume [soll] ... auferleget werden, daß sie sich zwar des zeichens in der gestalt und form, wie sie es actu auf die sengsen schlagen, noch weitershin bedienen, jedennoch aber naͤchst und hart bey diesem zeichen den anfaͤnglich lateinischen buchstaben jenes namens, welchen der ort, das handwerk oder die werkstatt hat, wo sie sengsenschmidmeister sich befinden, so gewiß und unfehlbar beyschlagen, ... als im widrigen alle sengsenwaare (worunter auch sicheln und strohmesser zu rechnen) ... confisciret [werden]
    1748 CAustr. V 383
  • [dem staate schaͤdliche anwerbungen:] daß man ... den sensenschmiedmeister P.A. in preußisch Schlesien zu erhalten suche
    1794 Kropatschek,KKGes. IV 831