sentenzionieren, v.
sentenzionieren, v.
wie sentenzieren
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[gerichts raͤthe sollen] vleissig angehoͤret [werden] ... was recht vnd billich sententioniret vnd vrtheils weise ... verfasset wuͤrdePreußHofGO. 1578 Tit. 14 § 11 Volltext (und Faksimile)
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auff das sich aber niemands zubefahren habe, als wuͤrden die rethe, welche vorhin vber der sachen gesessen, vngerne wider jr voriges vrtheil sententioniren oder sprechenPreußHofGO. 1578 Tit. 14 § 11 Volltext (und Faksimile)
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dieses kaysers exempell sollen alle ... richter nachfolgen, vnnd da sie es theten, würden sie auch bißweylen mit ihrem sententioniren desto beßer bestehen1628 Apel,Collect. 135
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wenn gemeinden fuͤr ihre herrschaft entweder als selbst- oder mitverkaͤufer sich obligiret, [ist] jederzeit gegen dieselbe sententioniret worden1755 Cramer,Opuscula III 466 Faksimile