Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sentimeister
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Sentiherr
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Sentimeister
, m.
Vorsteher des Sentispitals in Luzern, das insb. als Aussätzigen-, später als Waisenhaus fungiert; ein Ratsamt
bdv.:
Sentiherr
- das ... ein spitalmeyster alle jar rechnung gebe, des glich der sentimeyster, der spendmeyster und ander amptlüt, die unser gelt oder nutze in nement1431 LuzernWeißb. 16
- des spittal-, sennttj- und spendmeister eidtAnf. 16. Jh. LuzernSTQ. IV 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die spittal- und sentjkarrer söllen zu der statt züg gut flyss und sorg haben, was zu erbessern, alle zyt wider erbessern laßen ... und gar nützit machen heißen oder laßen one eines spittal- oder sentjmeisters bevelch, die ouch daruff acht haben und jnen ze machen nützit bewilligen söllen, es sige dann wol von nötten1545 LuzernSTQ. IV 465Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [ordnung der malitzzigen:] sy soͤllen och eim yeden sennttimeister gehorsam sin16. Jh. LuzernSTQ. IV 205Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"