Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sentinelle

Sentinelle

, f.

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bewaffnete Wache, Wächtertruppe
  • so bald die wacht bestellt, und die sentinellen ausgesetzet werden, sollen die ober-befehlshabere ... von der stadt veste nach den haupt-wachten sich verfuͤgen
    1626 HambGSamml. IX 144
unter Ausschluss der Schreibform(en):