Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Separathandlung

Separathandlung

, f.

separate, insb. geheime Verhandlung; va. über völkerrechtliche Gegenstände
  • daß ... ihr kaiserl. majestaͤt ... sich der ... aßignation halber ... leichtlich werden vergleichen koͤnnen, so ich auch dahin, als zu einer separathandlung gestellt verbleiben lasse
    1642 Lori,BairKreisR. 323
  • geheime nachrichten von der chur-saͤchsischen gesandten separat-handlung und vorschlaͤgen in puncto religionis
    1735 v.Meiern,Westph. III Vorb. 2
  • haben die muͤnsterischen staͤnde ... schaͤdliche gemeine sachen in dem lauff der consultation nicht gelassen ..., sondern in separat-handlungen gezogen
    1736 v.Meiern,Westph. VI 329