Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Separatist

Separatist

, m.

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Mitglied einer von der Amtskirche nicht anerkannten Gruppierung; Sektierer, Schwärmer (I) 
  • [consistorial-ausschreiben wegen der sogenannten pietisten und separatisten:] die schwaͤrmer, enthusiasten und separatisten insgemein, also auch die so genante pietisten, ... werdet ihr ... aus nachfolgenden notis ... von den rechtglaͤubigen zu unterscheiden wissen: 1. daß sie die von der hohen obrigkeit in kirchen-sachen gemachte verordnungen vor unbillig halten [...]
    1710 CCLuneb. I 1183
  • jede geistliche uebung und handlung ist den separatisten in ihren versammlungen unverwehrt, auch sind sie in der wahl der geistlichen buͤcher nicht zu beschraͤnken
    1803 Reyscher,Ges. IX 16
  • da die separatisten nach den meinungen dieser secte sich zu weigern pflegen, in koͤnigl. militaͤr-dienste zu treten, so soll jeder renitent ... an das garnisons-regiment zu Hohen-Asperg eingeliefert, daselbst zweckmaͤßige versuche, ihn zu seiner pflicht zuruͤckzufuͤhren, gemacht, hiebey jedoch alle mißhandlung bey persoͤnlicher verantwortlichkeit des commandeurs vermieden, im beharrlichen weigerungsfalle aber der separatist zu der arbeits-compagnie fuͤr die dauer seiner capitulation abgegeben werden
    1815 Reyscher,Ges. XIX 2 S. 1291
unter Ausschluss der Schreibform(en):