Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Separierung

Separierung

, f.


I Güterteilung; Erbteilung
  • separirung ... eine theilung oder absonderung der guͤter, oder aber ein gantz besonders rechts-mittel, welches bey verschuldeten erbschafften statt hat, da ... eines verstorbenen ... erben oder glaͤubiger die obrigkeit ersuchen, daß ... jedem sein antheil aus der erbschafft ... bezahlet werden moͤge
    1743 Zedler 37 Sp. 239
  • reichs-hofraths-conclusum ... wegen separirung derer hanauischen reichslehen vom allodio
    1774 Moser,NStaatsR. IX 409
II Auflösung (einer Handelsgesellschaft)
  • separirung ... derer kauffleute oder handlungs-gesellschaffter: ... wenn zween oder mehr gesellschafter sich von einander trennen, und entweder ihre bisher gemeinschafftlich gefuͤhrte handlung gantz aufheben, oder jeder fuͤr sich allein zu handeln beschluͤssen
    1743 Zedler 37 Sp. 243
III Absonderung, Isolierung (von Personen)
  • [Übschr.:] separierung der größeren und minderen schelmen [in dem schallenhauß]
    1741 BernStR. VII 1 S. 478
  • hast du die liegerstaͤtt der baurensoͤhn und toͤchter ... visitiren zu lassen; falls einige gefaͤhrlich erfunden werden sollten, die ernstliche abstell- und separirung zu verfügen
    1746 KurpfSamml. IV 614
IV Ausnahme, gesonderte Behandlung
  • daß die unterthanen ... von solchem zoll eximirt werden solten, ... indeme solche eximir- und separirung nicht lang waͤhren ... wuͤrden
    1668 Londorp IV 362
V Entzweiung, Zwist
  • wann mitler weil die ... vergleichung wegen des hauptsaͤchlichen successions-streits keinen fortgang gewinnen solte, [koͤnten] ... neue mißverstaͤndt und separirung zwischen beeden chur- und fuͤrstlichen haͤusern erwachsen und ausbrechen
    1647 Lünig,RA. V 3 S. 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):