Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Sequester
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separieren
Separierung
Sepultur
Sequelle
1Sequester
2Sequester
, n., m.
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wie Sequestration
- wie man aber in solchen faͤllen der sequestration solle procediern, ist daß sequester entweders wider die recht vnd vnbillich beschehen, vnd als dann ist zu begern, dasselbig wider zu cassiern1597 Meurer,Liberey I 20Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wuͤrde er aber den ersten gerichtstag vorbeygehen lassen, oder binnen jahresfrist den mannrichter nicht ausbitten, soll der arrest oder sequester von sich selbst cassiret [seyn]1650 EstRitterLR. 235Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von denen gerichtlichen arresten, sequester oder kumer: obwohlen das wort sequestrum eigentlich denen unbeweglichen, und arrestum denen beweglichen guͤtern zukommet, so werden doch passim beyde fuͤr eines genommen1758 ÖKonsulGO. 76
- [rsprw.:] sequester machen leere nester1759 Eisenhart 325Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- viele beruͤhmte rechtslehrer sind daher der meinung, daß derjenige von aller strafe frey sey, welcher einem solchen richter, der ungerechter weise ein sequester verhaͤnget, sich widersetzet1759 Eisenhart 326Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel