Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Sequester

2Sequester

, n., m.

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wie Sequestration 
  • wie man aber in solchen faͤllen der sequestration solle procediern, ist daß sequester entweders wider die recht vnd vnbillich beschehen, vnd als dann ist zu begern, dasselbig wider zu cassiern
    1597 Meurer,Liberey I 20
  • wuͤrde er aber den ersten gerichtstag vorbeygehen lassen, oder binnen jahresfrist den mannrichter nicht ausbitten, soll der arrest oder sequester von sich selbst cassiret [seyn]
    1650 EstRitterLR. 235
  • von denen gerichtlichen arresten, sequester oder kumer: obwohlen das wort sequestrum eigentlich denen unbeweglichen, und arrestum denen beweglichen guͤtern zukommet, so werden doch passim beyde fuͤr eines genommen
    1758 ÖKonsulGO. 76
  • [rsprw.:] sequester machen leere nester
    1759 Eisenhart 325
  • viele beruͤhmte rechtslehrer sind daher der meinung, daß derjenige von aller strafe frey sey, welcher einem solchen richter, der ungerechter weise ein sequester verhaͤnget, sich widersetzet
    1759 Eisenhart 326
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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