Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sequestration

Sequestration

, f.

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(gerichtlich angeordnete oder freiwillige) Hinterlegung eines umstrittenen Gegenstands bei einer Behörde oder einem 1Sequester bzw. Verwaltung einer Liegenschaft durch einen 1Sequester bis zur Klärung der Rechtslage; Zwangsverwaltung
  • so der besitzer ... außflüchtig, derhalb der cleger besorgt, verwendung spenniger güter, begert ein sequestration, erlegung oder versicherung, biß zu außtrag des rechten
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 18
  • sollen cammerrichter und beysitzer gewalt und macht haben, auf anruffen der partheyen ... der quasi-possession halben, anstatt der sequestration, beyden theylen zu gebietten, sich derselben zu enthalten
    1555 RKGO.(Laufs) II 21 § 3
  • es möchten auch die umbstandt zur flucht oder in anderweeg sich so beschwerlich und verdächtlich erzaigen, daß mit gerichtlicher sequestration oder gar dem arrest gegen ime khöndte procediert werden
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 24 § 16
  • wann ainer von seinem guet entlauft, so solle daß lantgericht ... solches ... in die sequestration zu nemben fueg und macht haben
    1638 OÖsterr./ÖW. XIII 330
  • [Übschr.:] von arresten, bekreutzigung und sequestration 
    1650 EstRitterLR. 233
  • so soll unser cantzley die sequestration auff beschehenes suppliciren oder auch nach befindung ex officio anordnen
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 93
  • wann einer nach begangener missethat, welche leibes oder lebens-straffe nach sich ziehet, sich verborgen haͤlt, ... sollen die beamte des orts ohne verzug des entwichenen haab und guͤter ... aufschreiben, ... auch die aufkuͤnfte in behoͤrige sequestration nehmen lassen
    1736 BrschwLO. II 834
  • daß, wenn eine streitige sache bis zum voͤlligen austrag des processes auf obrigkeitlichen befehl in besitz genommen wird, gemeiniglich dergleichen sequestration zum schaden der partheyen gereichen
    1759 Eisenhart 326
  • es pflegen insgemein zweyerley faͤlle gelegenheit zu dergleichen sequestrationen zu geben: entweder ... wegen einer erb-folge ... oder wann der besizer vile schulden hat
    1769 Moser,RStändeLand. 190
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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