Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sequestrieren
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Sepultur
Sequelle
1Sequester
2Sequester
Sequesterbrief
sequestersweise
Sequestration
sequestrieren
, v.
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(einen Streitgegenstand oder Geld) bis zum Ausgang des Rechtsstreits bei einer Behörde oder einem 1Sequester hinterlegen; (eine streitgegenständliche Immobilie) unter Zwangsverwaltung stellen
bdv.:
beschlagen (VII),
kümmern (I)
- wan dan solche vrsachen gnůgsam fürbracht, das der kommer nicht solt vffgethan werden, solten alßdann soliche gekommerten güttere sequestrirt, das ist in gemein hant biß zu vßtrag der sachen gelegt werdenFrankfRef. 1509 fol. 31rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- den grundbröke sequestriret und deponiret menvor 1531 RügenLR. Kap. 90 § 24
- es ist der man schuldig sein hawͮßfrawͮen ... mit narung vnnd gebuͤrender ertzney zů versehen ... wo er auch in sollichem fall sich des heuratgůts mißbrauchet, soll dasselb von jme genomen, sequestrirt, oder zů gemainen haͤnden gelegt [werden]1544 Perneder,Inst. 47vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- sollen cammerrichter und beysitzer gewalt und macht haben, auf anruffen der partheyen oder für sich selbst ex officio die possession zu sequestriren1555 RKGO.(Laufs) II 21 § 3
- in etlichen sachen wirt solchs außgenommen, als so der beklagte argwoͤnig ist, daß er die guͤter vnnuͤtzlich verthů, die dem klaͤger ingeurtheylt sein, dann sollen dieselbigen guͤter sequestrirt vnd hinder legt werden1571 TeutschForm. 1571 Bl. 80v
- man sol dich bey deiner possession bleiben lassen, wider recht (auch der richter) nicht entsetzen, sondern kompt ein anderer, so vermeint besser gerechtigkeit zuhaben, den selbigen hoͤren, euch beiden recht lassen widerfaren, wie recht ist ... die sach nie anfahen mit entsetzen, arrestieren, sequestrieren oder annotieren1574 Frey,Pract. 399Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [so] ein streitig gutt vonn ambtswegenn oder mit der parteyenn bewilligung sequestrirt wuͤrde, so soll allemahl ... die vonn solchen sequestrirtem guet herruͤhrende ihar renthe, zinße vnndt nutzungenn [erhabenn werdenn]1613 HessSamml. III 717Faksimile (ca. 465 KB)
- so soll unser cantzley ... die streitige ... bewegliche güter ... verkauffen, und das dafür eingenommenes geld, dem obsiegenden theil zum besten, sequestriren1669 GesSammlMecklSchwerin I 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sequesteriren: biß zu austrag der sachen hinterlegen1753 Oberländer 644Faksimile - in Google Books