Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Sermark)

(Sermark)

, f.

von der Feldgemeinschaft und Anteilsvermessung der Feldmark ausgenommenes, abgegrenztes Feldstück als Sondereigentum
bdv.: Ornum
  • zuvörderst wird eine nachricht ertheilt über die hölzung T., welche ein sehrmark heißt, und im alten erdbuch bei E. angeführet worden, aber auf havetoster feld liege
    1641/42 SchleswHLBer. 1 (1846) 260