Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßgerechtigkeit

Seßgerechtigkeit

, f.

das Recht, eine 1Seß (II) am Stadtgraben zu unterhalten bzw. Abwässer in ihn einzuleiten
  • sollen die profeyen, so in vnsere stattgraͤben jre seß ... haben, nochmahls also bleyben, doch die seß vber anderthalben schuch vber den graben ... nicht gestattet werden, bey verlust derselben seß oder stuͤle gerechtigkeyt 
    FrankfRef. 1578 VIII 6 § 8