Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): seßhaft
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2(Seße)
2Sesse
Sessel
(Sesselgeld)
Sesselherr
Sesselpredigt
Sesselschreiber
Sesselträger
Seßgerechtigkeit
Seßgut
seßhaft
, adj., adv.I (an einem Ort) ansässig, wohnhaft, niedergelassen; offen zu II
- 1 in einem Haus, auf einem Hof
- 2 in der Stadt, im Dorf, auf dem Land
- 3 in einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Amtsbezirk, Kirchspiel uä.
II im eigenen Haushalt wohnend; mit eigenem Grund und Boden ansässig
III (an einem Ort) einen Amtssitz habend
V zur Belagerung zugänglich, geeignet