Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sessionsrang

Sessionsrang

, m.

Platz, Rangstellung in einer Session (II) 
  • [wir] meinen, setzen und wollen, daß [die obern politischen staͤnde des ertz-herzogthums] ... bey diesen ihren mit wohluͤberlegter unterscheidung entworffenen sessions-rang forthin unperturbirt verbleiben
    um 1700 Lünig,CollN. I 386