Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßlehensrecht
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Session
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Sessionsstreit
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Sessionsunterschied
Seßlehen
Seßlehensrecht
, n.
für Seßlehen geltendes Recht
- wann wir auch den widerkauff also von inen ... getan haben ... so sollen der von A. oder sin erben 80 marck silbers usser der obgen. haubtgut summe in sesslehens wyse auff andern habenden guitern widerumb anlegen, niessen, haben und verdienen, als sezzlehens und landrecht ist1460 Scherz-Oberlin 1489Faksimile - in Google Books