Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßler

Seßler

, m.

wie Sedler 
  • ein indigena possessionatus oder bürgerlicher sesler hat zwar freye macht ein hauß eigenthümlich zu kauffen, kann aber solange bis er nicht haußgesessen in eine löbl. hundertmannschaft oder ehrl. weisen rath nicht gezogen werden
    1698 SiebbStatMun. 26