Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßler
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Session
Sessionsdistinktion
Sessionsordnung
Sessionsrang
Sessionssache
Sessionsstreit
Sessionsstreitigkeit
Sessionsunterschied
Seßlehen
Seßlehensrecht
Seßler
, m.
wie Sedler
vgl.
Seßmann (II)
- ein indigena possessionatus oder bürgerlicher sesler hat zwar freye macht ein hauß eigenthümlich zu kauffen, kann aber solange bis er nicht haußgesessen in eine löbl. hundertmannschaft oder ehrl. weisen rath nicht gezogen werden1698 SiebbStatMun. 26Faksimile - in Google Books