Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßtal
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, m.
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mittlerer, tiefster Teil eines Schiffes, aus dem eingedrungenes Wasser mit einer 2Sesse abgeschöpft wird
- [personen auf einer zuͤllen:] wann die naufarth im seßtal 10 schuh weit: 11 gewiß personen1581 Lori,BairBergr. 322Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Zoll:] was aber belangt die alten scheff vnd züln, so nit mehr zu verfuerung der kaufmansguetter, wein vnnd dergleichen, sondern allein zerschlagen werden, sowol die khlainen zullel, welche die vier schuech zwischen dem sesstal im poden nicht erreichen, von denselben sollen genommen werden, als volgt1584 NotizBlÖst. 8 (1858) 23
- waͤsserer aber hat beym waͤssern ... in nothfall selbst zuzugreiffen und zu waͤssern ... damit ... die unteriste im sechtstal ligende scheiben nicht ... schaden nemmen1615 Lori,BairBergr. 398Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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