Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seßtaler
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, m.
im Donauraum: verantwortlicher Schiffsführer, Führer eines Schiffzuges
- das füran kainem ... schiffknecht, er sey seestaler, steürer, vorreüter ... vber ain anleg ... in das land zefuͤrn gestatet werdeBairLO. 1553 IV 1, 15Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- damit unser saltz mit weniger gefahr ausgefuͤhret ... gebieten wir, daß bey einem jeden schiff ... sechs schiffleut gebraucht werden, als nemlich ein seßtaller, ein steurer, ein gnes, und drey schaͤrler1581 Lori,BairBergr. 317Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die seßtaller muͤssen die schiff regieren, und naukehren, auch dieselben fassen und abzehlen1581 Lori,BairBergr. 317Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die zur wasserfahrt erforderlichen leute bestehen] aus einem seßthaler, oder nauführer, welchem das ganze fuhrwerk zu dirigiren, die schiffsknechte zu belehren, auch die zu führenden frachtgüter und waaren bei behörde zu übergeben oblieget, ja der in allen sich ereignenden fällen ... rede und antwort zu geben hat1794 Kropatschek,KKGes. IV 586Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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