Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Setzangel

Setzangel

, m., auch f.?

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am Ufer aufgestellte Vorrichtung zum Angeln von Fischen
bdv.: Setze (IX)
  • der setzangel soll den netzen ... wychen
    1527 KonstanzWirtschR. 14
  • daß ... die gemeinen fischer ... weder im oberen noch underen see, einiche garn, netze, wartholff noch setzangel setzen
    1625 InterlakenR. 497