Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Setzhamen

Setzhamen

, m.

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ein kleines Fischernetz
bdv.: Setze (IX)
vgl. Hame
  • vnd ob das wasser der hoͤhin auffstuͤnde biß an das gedacht zeichen, soll doch alßdann keiner kein andern zug brauchen, dann ein setz- oder stockhammen 
    WürtLO. 1621 S. 813
  • fluͤgel- und setz-haamen, fucken und koͤrbe ... um krebse zu fangen [sind verbothen]
    1782 HistBeitrPreuß. II 228
  • wenn aber das wasser es [einen best. Stand] ... erreicht und dekt, alsdenn darf mit einem sez- oder stokhamen, der doch keine laͤngere stange denn 8. schuh haben darf und mit dem saz nicht breiter und weiter denn 5. schuh seyn darf ... gefischet werden
    1785 Fischer,KamPolR. III 120