Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Setzordnung
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, f.
Regelwerk über eine Sitzordnung
- [jahres zweymal solle die hofordnung verlesen,] darbey auch jedesmahls die setzordnung wüder erneuert werden1614 Kern,HofO. II 144
- [jeder soll] den nechsten weeg in die türnitz seinen tisch zu, daran er vermög der setzordnung gehörig, nemmen ... wann auch jedesmahls in der rütterstuben die eßen auffgesetzt, so [soll] ... ein jeder vom höchsten bis auf den geringsten sein sützstatt anderst nit dann der setzordnung gemeß einnemmen1614 Kern,HofO. II 149
- ober-hof-marschall [soll] fuͤrsehung thun lassen, daß ... aller orten die rang- und setzordnung beobachtet ... werden1754 Moser,Hofr. I Beil. 291Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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