Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Setzschiffer
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, m.
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angestellter Schiffskapitän, Schiffer (I 1)
- [da ein schiffer die last] nicht angesagt hette, sol sein parts im schiff ... verbörtt sein, da aber ein setzschiffer solches thete, sol er so lange im arrest verbleiben, biß er sich mit 500 rhthlr. löse1632 BeitrRostock 8 (1914) 131
- wenn ein setzschipper oder knecht seinem roͤder die volle reise zu fahren angelobet hatt, so soll er auch zu halten solches schuldig sein1647 HistBeitrPreuß. I 88Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder schiffer, kaufmann, setzschiffer oder auch steuermann von schiffen, galliothen, schuten ... soll sich im kessel gegen unserer pfundcammer setzen, so bald er gesetzet, zum laͤngsten innerhalb 12 stunden ... sich gebuͤhrend anmelden1674 BrandenbZollRegl. Art. V
- wenn der schiffer vom reder angenommen worden ist, wird selbiger sezschiffer genennet1757 Estor,RGel. I 234Faksimile (ca. 150 KB)
- es kann der schiffer entweder selbst der rheder, oder auch aus der zahl der rheder, oder endlich ein anderer schiffer seyn, den man dazu gedungen hat. in dem letzten falle wird er ein setzschiffer genennet1768 Ludovici,KfmLex.2 V 335
- setzschiffer und steuerleute [sind] ... von der einziehung zu den regimentern befreyet1792 v.Frauenholz,Heerw. IV 318
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