Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sexternweise

sexternweise

, adv.

in Sexternen 
  • S. solle auch ... die bevelch von hof nach den monaten und die andern copeyen auch jedes puechs in sonders monatlich und sextern weis zusamen ordinieren
    1550 Stolz,OöstArchivwesen 133