Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sextuplik
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Seuchetage
(seuchhaftig)
Seuchte
(seuchtensiech)
Seuner
Seutwart?
Severgeld
Sextarius
Sextern
sexternweise
Sextuplik
, f.
der vierte Schriftsatz zur Entgegnung des Vorbringens des Klägers
vgl.
Quadruplik,
Replik
- nicht selten koͤmmt es aber auch zu weiteren schriftsaͤtzen, nämlich zur triplick des klaͤgers, und zur quadruplick des beklagten, allenfalls auch zur quintuplick des klaͤgers, und zur sextuplick des beklagten, wie nicht minder zur septuplick des klaͤgers, und zur optuplick des beklagten, ja es giebt beyspiele, daß die sachen sogar bis zur novemplick des klaͤgers, und decemplick des beklagten gekommen sind1784 Hanzely,Reichshofrat. II 303
Artikel danach:
Sia
(Siafrau)?
Siama
Sichel
Sichelbier
Sichelfaktorei
Sichelfron
Sichelfutter
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