Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siama

Siama

, m.

afries., zu seihen "durchsickern lassen, tröpfelnd fließen"
aus einer offenen Wunde austretende Wundflüssigkeit
  • hwersa thio vnde alle tyd epen is and thi siama thervte rent and thet yrsen therone is, sa is thera thrira allerec xxxvj scillinga [wenn eine Wunde immer offen ist und der Fisteleiter herausläuft und dabei das Brenneisen [zur Ätzung] angewandt wird, so beträgt (die Buße für) jedes dieser drei sechsunddreißig Schillinge]
    1. Hälfte 15. Jh. FivelgoR. 120
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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