Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sichelmiete

Sichelmiete

, f., n.

wie Sichelbier 
Sachhinweis: JbBrandenbKG. 26 (1931) 22-26
  • was für eine beschaffenheit es mit dem sekel-mey habe, ... ob es nicht gar abzuschaffen ... sey
    1653 CöllnKons. 320
  • der klagende pfarrer gesteht, daß er der gemeinen baurschafft zur einbringung des zehends die sekel-mehde an einem faße bier zuentrichten schuldig sey. als aber ... der pfarrer ihm meistens selber den zehend erackern muß, kann er auch die sekel-mehde voritzo zuentrichten nicht angehalten werden
    1662 CöllnKons. 123