Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sicher/(Sicher)
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Sichelschauer
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Sichelzins
sicher
, adj., adv.I (vor Gefahr, Beeinträchtigung, fremdem Zugriff) geschützt, beschützt, behütet; unter herrschaftlichem Schutz stehend; formelhaft mit frei (VII), ledig
II schützend, beschützend; insb. in Bezug auf sicheres Geleit
III unbelastet, unbescholten; frei (von Sünden)
IV durch besondere Sicherheitsvorkehrungen (vor Ausbruch, Einbruch, Diebstahl uä.) geschützt
V in Bezug auf (Geld-)Forderungen, Ansprüche: abgesichert, mit einer Sicherheit (IV) ausgestattet
VII von Geldbeträgen: garantiert, verbindlich zugesagt
VIII wertbeständig
IX von Darlehen: risikolos
X verbindlich, formal abgesichert
XI zuverlässig, verlässlich, glaubwürdig; sichere Leute gut beleumundete und daher als Zeugen oder Eidhelfer taugliche Personen; sicherer Bote bevollmächtigter Vertreter, Sicherer (II)
XII von Terminen, Fristen uä.: bestimmt, festgelegt
XIII unbeschadet, ungestört, unbehindert, unbestritten
XIV ohne Gefahr (für Leib und Leben), ungefährdet