Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sicher/(Sicher)

sicher

, adj., adv.
I (vor Gefahr, Beeinträchtigung, fremdem Zugriff) geschützt, beschützt, behütet; unter herrschaftlichem Schutz stehend; formelhaft mit frei (VII), ledig 
II schützend, beschützend; insb. in Bezug auf sicheres Geleit 
III unbelastet, unbescholten; frei (von Sünden)
IV durch besondere Sicherheitsvorkehrungen (vor Ausbruch, Einbruch, Diebstahl uä.) geschützt
V in Bezug auf (Geld-)Forderungen, Ansprüche: abgesichert, mit einer Sicherheit (IV) ausgestattet
VI als Sicherheit (IV) dienend; zur sicheren Hand (uä.) als persönlich zugesagte Sicherheit
VII von Geldbeträgen: garantiert, verbindlich zugesagt
VIII wertbeständig
IX von Darlehen: risikolos
X verbindlich, formal abgesichert
XI zuverlässig, verlässlich, glaubwürdig; sichere Leute gut beleumundete und daher als Zeugen oder Eidhelfer taugliche Personen; sicherer Bote bevollmächtigter Vertreter, Sicherer (II) 
XII von Terminen, Fristen uä.: bestimmt, festgelegt
XIII unbeschadet, ungestört, unbehindert, unbestritten
XIV ohne Gefahr (für Leib und Leben), ungefährdet
XV in Bezug auf eine Erkenntnis: Gewissheit habend; von sicheren Sachen aus gewissen (IV 2) Gründen

(Sicher)

, m., n.
wie Sicherheit (IV); stehendes Sicher Hypothek