sicher, adj., adv.

(vor Gefahr, Beeinträchtigung, fremdem Zugriff) geschützt, beschützt, behütet; unter herrschaftlichem Schutz stehend; formelhaft mit frei (VII), ledig
schützend, beschützend; insb. in Bezug auf sicheres Geleit
unbelastet, unbescholten; frei (von Sünden)
durch besondere Sicherheitsvorkehrungen (vor Ausbruch, Einbruch, Diebstahl uä.) geschützt
in Bezug auf (Geld-)Forderungen, Ansprüche: abgesichert, mit einer Sicherheit (IV) ausgestattet
als Sicherheit (IV) dienend; zur sicheren Hand (uä.) als persönlich zugesagte Sicherheit
von Geldbeträgen: garantiert, verbindlich zugesagt
wertbeständig
von Darlehen: risikolos
verbindlich, formal abgesichert
zuverlässig, verlässlich, glaubwürdig; sichere Leute gut beleumundete und daher als Zeugen oder Eidhelfer taugliche Personen; sicherer Bote bevollmächtigter Vertreter, Sicherer (II)
von Terminen, Fristen uä.: bestimmt, festgelegt
unbeschadet, ungestört, unbehindert, unbestritten
ohne Gefahr (für Leib und Leben), ungefährdet
in Bezug auf eine Erkenntnis: Gewissheit habend; von sicheren Sachen aus gewissen (IV 2) Gründen

(Sicher), m., n.

wie Sicherheit (IV); stehendes Sicher Hypothek