Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sichergehen

sichergehen

, v.

Sorge tragen; klären
  • wessen ein richter sich hierinnen zu resolviren, daß er sicher gehe: ob ein mittelweg zu finden oder ob er der andern parthey soll beyfallen?
    1647 Spee,Cautio 176
  • befehlen wir dabey allen und jeden, daß sie in den peinlichen fragen und erkantnussen sicher gehen, und der sachen weder zu wenig, noch zuviel thun
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 727
  • solle man also sicher gehen, daß man auß den fragstucken gar keinen schein einer suggestion abnemmen koͤnne
    1709 Frölichsburg,CCCKomm. II 87