Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sicherhaltung
Artikel davor:
sicher
(Sicher)
(sicherborstig)
(Sicherborstigkeit)
Sicherbote
Sicherbrief
Sichere
Sicherer
sichergehen
sichergemachen
Sicherhaltung
, f.
I
Aufrechterhaltung der Sicherheit (I)
- die commercien vnd dero nothwendige befoͤrderung betreffend, sollen, nechst rein- vnd sicherhaltung der strassen ... alle ... zoͤlle ... abgethan ... werden1654 Moser,StaatsR. 32 S. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen bey den paͤssen deß Neckers ... einige trouppen-pferd die landstrassen zu deren sicherhaltung fleissig partiren1675 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 245
- bey herannahender franzoͤsischen armee [ist] ... eine gesandschaft nach M. zu sicherhaltung der graͤntzen abgeordnet1735 Leu,RegEidg. 254Faksimile - in Google Books
- es war also nicht ein blosses anleihungs-geschaͤffte, sondern zugleich ein pactum amicitiæ zur sicherhaltung der stadt verabredet1771 HambGSamml. IX 249Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
wie Sicherheit (V)
- [Aufforderung] zu wahrer vnd sicherhaltunge vnd zeugnis der wahrheit ... ire pitschafften zu bekrefftigung ... an diesen brief zu hengen1555 Sachsse,MecklUrk. 242Faksimile (ca. 122 KB)