Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sicherheitsmittel
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, n.
Maßnahme zur Herstellung von Sicherheit (II)
- daß keine bessere sicherheits-mittel uͤbrig seyen, als welches ihre koͤnigliche majestaͤt uns fuͤrschlaͤget1650 Londorp VI 605
- die obsignations-ausuͤbungen gruͤnden sich nicht auf ... reichs-geseze ... und seyen als blosse sicherheitsmittel einer obrigkeit anzusehen1774 Moser,Reichstage I 299Faksimile - in Google Books
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