Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sicherlich
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sicherlich
, adj., adv., sicherlichen, adv.I unbekümmert, unbesorgt, furchtlos
II gefahrlos, ohne Gefahr, ohne Risiko; in einer vor Gefahren geschützten Weise
III zuverlässig, verlässlich, unverbrüchlich; unanfechtbar; garantiert; sicherliche Hand wie Sicherheit (III)
IV gewiss, mit Gewissheit; bestimmt; festgelegt
V sorgsam, sorgfältig, unter Vermeidung von Gefahren
VI zweifellos, ohne Zweifel, eindeutig