Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sicherlich

sicherlich

, adj., adv., sicherlichen, adv.
I unbekümmert, unbesorgt, furchtlos
II gefahrlos, ohne Gefahr, ohne Risiko; in einer vor Gefahren geschützten Weise
III zuverlässig, verlässlich, unverbrüchlich; unanfechtbar; garantiert; sicherliche Hand wie Sicherheit (III) 
IV gewiss, mit Gewissheit; bestimmt; festgelegt
V sorgsam, sorgfältig, unter Vermeidung von Gefahren
VI zweifellos, ohne Zweifel, eindeutig