Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sicherstellung

Sicherstellung

, f.

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I Erhaltung, Aufrechterhaltung, Schutz (von Frieden, Werten, Ordnung)
  • daß man der guten hoffnung lebet, es werde ... aller fernerer feindlicher gewalt ... abgewendet werden koͤnnen: nichts desto weniger aber fuͤr gut angesehen, daß, zu mehrerer ihrer sicherstellung und zu verhuͤtung ... alle von gott verliehende mittel zu allgemeiner rett- und beschuͤtzung angewendet werden
    1690 Moser,StaatsR. 30 S. 296
  • ein hauptzweck der brandversicherungs-anstalten in beziehung auf den staat ist erhaltung und sicherstellung des staatsvermoͤgens, welches aus dem inbegriffe der saͤmmtlichen guͤter der unterthanen besteht
    1803 v.Berg,PolR. III 72
II obrigkeitliche Sicherheitsgarantie, Schutzversprechen, Schutzgewährung für best. Gruppen
  • es entstunden daraus weitlaͧftige verhandlungen des corporis evangelicorum auf dem reichstag mit dem kaiser und dem katholischen religionstheil, die sich mit verwahrungen und sicherstellungen beyder religionstheile endigten
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 375
  • zu sicherstellung der in den badischen landen recipirten verschiedenen religionsverwandten und ihrer vorhin ausgeuͤbten rechte wurde ... der reichsdeputations-schluß ... zur basis angenommen
    1806 Roman,BadKirchR. 1
III (finanzielle) Absicherung, Schutz (finanzieller Interessen); insb. durch Sicherheitsleistung (II); auch die Sicherheitsleistung selbst
  • [patenten wegen] einsweilliger sicherstellung deren creditoren anforderungen
    1723 CAustr. IV 136
  • daß kuͤnftighin ... die vor dergleichen capitalien eingesezt werdende unterpfaͤnder zur sicherstellung des publici in das unterpfands-buch eingetragen werden
    1763 SammlBadDurlach II 105
  • wir wollen auch zur sicherstellung eines jeden vermoͤgens ausdruͤcklich, daß ... eine regress-klage zugelassen werden solle
    1764 NCCPruss. III 392
  • da laͤndliche guͤterbesitzer in ihrer jagdgerechtigkeit nicht selten ... beeintraͤchtiget werden ...: so fallen, zur sicherstellung dieses eigenthumes, veschiedene gelegenheiten zu pfaͤndungen vor
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 317
  • jedoch haben einige landesgeseze, theils ... zur sicherstellung der uͤbrigen hypothekarischen glaͤubiger weislich verordnet, daß diese ruͤckstaͤndigen zinsen ... nicht uͤber zwey ... jahre alt seyn sollen
    1785 Fischer,KamPolR. I 793
  • der bedrohete ist befugt, sicherstellung durch pfand oder bürgen zu fordern, so lange die nach den umständen wahrscheinliche gefahr fortdauert
    1794 PreußALR. II 20 § 534
  • schuldforderungen werden durch die sicherstellung auf ein unbewegliches gut nicht in ein unbewegliches vermoͤgen verwandelt
    1811 ÖstABGB. § 299
  • [ist ein bau dem einsturze nahe, ist ein Betroffener] befugt, gerichtlich auf sicherstellung zu dringen, wenn anders die politische behoͤrde nicht bereits hinlaͤnglich fuͤr die oͤffentliche sicherheit gesorgt hat
    1811 ÖstABGB. § 343
  • der arrest überhaupt ist ein mittel zur sicherstellung einer forderung
    1815 Gönner,EntwGesB. II 674
IV
finanzielle Befriedigung
  • pfändungen sind, als eine art der privatgewalt, nur alsdann zuläßig, wenn ohne dieselben der zweck der sicherstellung wegen eines schon erlittenen schadens ... nicht erlangt werden kann
    1794 PreußALR. I 14 § 414
  • alle in dem koͤnigreich noch bestehenden juden-korporationen sollen aufgeloͤst ... und die korporations-schulden ... mit voͤlliger sicherstellung der glaͤubiger vertheilt werden
    1813 RepStaatsVerwBaiern V 313
V Beschlagnahme
  • wie bey der eroͤfnung des concurses die hauptverrichtungen in sicherstellung der masse ... und edictal ladung der glaͤubiger bestehen
    1800 Bewer,Rechtsfälle VI 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):