Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sichtbrief
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, m.
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Wechselurkunde auf Sicht (I), Vorlage; Vistabrief
- wann aber der trassirte wechsel-brief ein sichts-brief ist, der auf 14 tage weniger oder mehr nach sicht gestellet waͤre, so steht dem kaͤufer desselben frey, solchen ... recta zur acceptation zu senden1751 NCCPruss. I 30Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ein sichts-brief oder sonsten genannter avista-brief ... das ist ein wechselbrief, darinn es heißt, die zahlung solle in so oder soviel zeit nach sicht oder nach beschehener praesentation geschehen1759 Reyscher,Ges. VI 543Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nur bey sicht- oder solchen usobriefen, deren zahlungszeit von der präsentation läuft, ist der bezogne zur bemerkung des tages der annahme verbunden1794 PreußALR. II 8 § 1001