Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sichtbrief

Sichtbrief

, m.

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Wechselurkunde auf Sicht (I), Vorlage; Vistabrief
  • wann aber der trassirte wechsel-brief ein sichts-brief ist, der auf 14 tage weniger oder mehr nach sicht gestellet waͤre, so steht dem kaͤufer desselben frey, solchen ... recta zur acceptation zu senden
    1751 NCCPruss. I 30
  • ein sichts-brief oder sonsten genannter avista-brief ... das ist ein wechselbrief, darinn es heißt, die zahlung solle in so oder soviel zeit nach sicht oder nach beschehener praesentation geschehen
    1759 Reyscher,Ges. VI 543
  • nur bey sicht- oder solchen usobriefen, deren zahlungszeit von der präsentation läuft, ist der bezogne zur bemerkung des tages der annahme verbunden
    1794 PreußALR. II 8 § 1001
unter Ausschluss der Schreibform(en):